Hier findest du die offizielle Covid-Maßnahmen von der WKO
zusammengefasst.
Die 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung (gültig voraussichtlich bis inkl. 23. August
2022) regelt bundesweite gesundheitspolitische Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19. Es sollen nur noch dort Maßnahmen getroffen werden, wo dies aus epidemiologischer Sicht
unbedingt erforderlich ist.
Die Bundesländer können abweichend von den bundesweiten Regelungen strengere Maßnahmen erlassen: Sonderbestimmungen Wien
Neuerungen ab 1. Juni:
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„Maskenpause“: keine FFP2-Maskenpflicht mehr im lebensnotwendigen Handel, Öffis, Apotheken etc. (vorerst für 3 Monate, d.h. bis 23.
August)
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FFP2-Maskenpflicht gilt nur mehr in besonders „vulnerablen Settings“ (Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime)
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Impfungen:
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die Mindestabstände zwischen den Impfungen werden aufgehoben
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die Kombination Impfung + Genesung als G-Nachweis gilt nur mehr bis 23. August (Übergangsregelung)
Arbeitsorte
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Es gelten grundsätzlich keine allgemeinen Regelungen mehr für Arbeitsorte.
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Es besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber in begründeten Fällen strengere Maßnahmen als in der Verordnung vorsehen
kann.
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Die 3-G-Nachweispflicht am Ort der beruflichen Tätigkeit ist nur mehr in „vulnerablen Settings“ aufrecht (z.B. Krankenanstalten, Alten- und
Pflegeheime).